Lexikon → N
Nachrichtendienst
Ein Nachrichtendienst - umgangssprachlich Geheimdienst genannt - ist eine verdeckt operierende Behörde. Nachrichtendienste benutzen nachrichtendienstliche Mittel um Informationen zur außen-, innen- und sicherheitspolitischen Situation zu sammeln und auszuwerten. Organisation und Befugnisse von Nachrichtendiensten sind in den verschiedenen Ländern nicht einheitlich geregelt. Zu unterscheiden sind Nachrichtendienste, die ausschließlich auf Informationsgewinnung und -auswertung beschränkt sind (z. B. Verfassungsschutz in Deutschland) von Nachrichtendiensten, die auch über Polizeibefugnisse verfügen (z. B. Ministerium der Staatssicherheit in der ehemaligen DDR).
Weitere Informationen:
Eintrag bei wikipedia.de:de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienst
Informormation über Nachrichtendienste: www.geheimdienste.org
Liste der Geheimdiesnte nach Ländern sortiert bei wikipedia': de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Nachrichtendienste
Nachrichtendienstliche Mittel
Nachrichtendienstliche Mittel sind Methoden, Gegenstände und Instrumente, die der heimlichen Informationsbeschaffung dienen. Die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste sind in den Gesetzen nicht eindeutig geregelt. Nachrichtendienstlichen Mittel sind u.a. Spione, Observation, geheime Fotografie, Abhören von Funkaktivitäten, Diebstahl von Unterlagen, Codes brechen, Spionagesatelliten, V-Leute, Tarnmittel sowie die Überwachung des Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehrs.
Weitere Informationen:
Eintrag bei wikipedia.de: de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliche_Mittel
Arbeitsweise der deutschen Nachrichtendienste, krimipedia.de:
http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Nachrichtendienst#Arbeitsweisen_der_deutschen_Nachrichtendienste