Informationen und Argumente zur Geheimdienst-Reform

Lexikon P

Parlamentarisches Kontrollgremium

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG oder PKGr) ist ein Organ des deutschen Bundestags zur Kontroll der Nachrichtendienste des Bundes. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium über allgemeine Tätigkeiten und 'besondere Vorgänge' der Nachrichtendienste zu informieren. Das Parlamentarische Kontrollgremium beruft die Mitglieder der G 10-Kommission und beteiligt sich an der Beratung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste.

Das Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages. Sie werden aus den Reihen des Bundestages gewählt. Die Abgeordneten sind - auch nach dem Ausscheiden aus dem Kontrollgremium - zur strengen Geheimhaltung verpflichtet. Dies betrifft alle Angelegenheiten, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Gremium bekannt geworden sind. Die Anzahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums wird vor der Wahl des Gremiums durch den Bundestag festgesetzt.

Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiumsist ist das „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ vom 11. April 1978, das inzwischen mehrfach geändert wurde. In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz.

Weitere Informationen:
Information zum Parlamentarisches Kontrollgremium vom Deutschen Bundestage: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Nachrichtendienste
Eintrag bei wikipedia.de:de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium
Information von abgeordnetenwatch.de: www.abgeordnetenwatch.de/parlamentarisches_kontrollgremium-192-54.html

POLAS

POLAS (POLizeiAuskunftsSystem) ist ein Computer-Fahndungssystem, das von der Stadt Hamburg 1999 in Betrieb genommen wurde. Im Sommer 2001 wurde das System erweitert, um es dem Einsatz in Hessen anzupassen. Beide Länder arbeiteten an der Weiterentwicklung des Systems zusammen. 2003 übernimmt auch das Bundeskriminalamt das System und stellt es als INPOL-Land auch den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und ebenso der Bundespolizei, der eigenen Verwaltung und dem Zollkriminalamt zur Verfügung.

POLAS bzw. INPOL-Land bietet weiterhin die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Schengener Informationssystem (SIS) einzuholen, sowie Direktanfragen an das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und an das Ausländerzentralregister (AZR) zu stellen. (Quelle: wikipedia.de)

Weitere Informationen zu POLAS:
Eintrag bei wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/POLAS
Information zu POLAS bei datenschmutz.de: http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/moin.cgi/PolasFragen
Eintrag bei ComputerBase: http://www.computerbase.de/lexikon/POLAS

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