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Lexikon S

Sicherheitspolitik

Als Sicherheitspolitik werden alle Maßnahmen eines Staates oder einer Gruppe von Staaten bezeichnet, die zur Abwehr bzw. Vermeidung von Gefahren ergriffen werden, deren Ursprung außerhalb des Hoheitsgebietes des betreffenden Staates oder der Staatengruppe liegt.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde in Deutschland der so genannte „erweiterte Sicherheitsbegriff“ geprägt. Es wurde festgestellt, dass die künftigen Bedrohungen nicht ausschließlich militärischer Natur sind; so wurden in diesem Zusammenhang vielfältige Risiken ausgemacht: Internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologien (Raketen oder Marschflugkörper), Destabilisierung von Staaten durch die Ausbreitung von AIDS, sonstige Epidemien/Pandemien, Illegale Migration, Umweltgefahren, Organisierte Kriminalität (vor allem Geldwäsche, Drogenkriminalität und Menschenhandel), Ressourcenknappheit (Erdöl, Wasser), ökonomische Disparitäten, die Anfälligkeit der Informationstechnologie etc.

So sind auch folgerichtig im Bundessicherheitsrat nicht nur unter anderem Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums oder des Innenministeriums, sondern auch Angehörige des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung etc. vertreten. (wikipedia.de)

Weitere Informationen:
Eintrag bei Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitspolitik
Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006: www.bmvg.de/portal/a/bmvg/sicherheitspolitik/grundlagen/weissbuch2006
Regierungspolitik von A-Z, Bundesregierung: www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/ThemenAZ/Sicherheitspolitik/sicherheitspolitik
Aufsatz von Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Publizist und Parlamentarischer Berater, zur Sicherheitspolitik: www.sopos.org/aufsaetze/472a614fac4cf/1.phtml

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